Neubewertung von Bewilligungen nach dem Unionszollkodex

Mit Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK) zum 01.05.2016 sind die Bewilligungs­voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Aus diesem Grund ist die Zollverwaltung verpflichtet, sämtliche vor dem 01.05.2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen (sogenannte Bestands­bewilligungen) bis zum 01.05.2019 neu zu bewerten. Inhalt der Neubewertung ist die Prüfung, ob diese Bewilligungen den Bewilligungskriterien des UZK entsprechen.

Die Neubewertung beginnt bundesweit einheitlich im ersten Quartal 2017 und erfolgt zeitlich gestaffelt nach Bewilligungsarten. In einem ersten Schritt werden die unbefristet erteilten Bestandsbewilligungen neu bewertet, bei denen die Neubewertung nicht zu einem Nachteil (z. B. Verpflichtung zur Sicherheitsleistung) führt. Unbefristet erteilte Bestandsbewilligungen, die nach Ablauf des Übergangszeitraumes ab 01.05.2019 strengeren Anforderungen nach dem UZK unterliegen (z. B. Sicherheitsleistung für Bewilligungen für Verwahrungslager oder Zolllager), werden bundesweit einheitlich voraussichtlich zum Stichtag 01.05.2019 neu bewertet.

Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die Neubewertung von Bewilligungen ist das jeweils zuständige Hauptzollamt.

Im Rahmen des Konzepts zur Neubewertung wurden die betroffenen Bewilligungen in zwei Gruppen unterteilt.

In Gruppe 1 befinden sind unbefristet erteilte Bewilligungen, die nach dem UZK zwar ge­änderten Bewilligungs­kriterien unterliegen, jedoch nach der Neubewertung mit vergleichbarem Umfang fortbestehen. Diese Be­willigungen werden voraussichtlich vor dem Stichtag 01.05.2019 neu bewertet.

In Gruppe 2 werden unbefristete Bewilligungen zusammengefasst, die voraussichtlich zum Stichtag 01.05.2019 neu bewertet werden, da die Bestandsbewilligungen noch Vorteile bieten, die erst nach dem Ablauf der Über­gangsfrist wegfallen (z. B. Verzicht einer Sicherheitsleistung) bzw. die Bewilligungen in der bekannten Form nicht fortgeführt werden.

Die Abfrage der im Rahmen der Neubewertung zu prüfenden Bewilligungskriterien erfolgt mit Hilfe so­genannter Fragenkataloge zur Selbstbewertung.

Bei der Prüfung wird die Zollverwaltung soweit wie möglich auf bereits vorliegende Erkenntnisse, z. B. aus Monitoringmaßnahmen, zurückgreifen.

Über zoll.de erhalten Sie außerdem detaillierte Informationen zum zeitlichen Ablauf der Neu­bewertung sowie einen FAQ zur Neubewertung. 

Link

Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Quelle

Zoll.de