Neue Präferenzabkommen

die deutsche Zollverwaltung hat in Ihren Fachmeldungen vom 11.01.2013 weitere Informationen zu den Freihandelsabkommen mit Zentralamerika sowie Peru und Kolumbien bekanntgegeben.
Zentralamerika:
Im Amtsblatt L 346 vom 15. Dezember 2012 wurden der "Beschluss des Rates vom 25. Juni 2012 über die Unterzeichnung - im Namen der Union - des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits und die vorläufigen Anwendung des Handelsteils (Teil IV)" sowie das "Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits" veröffentlicht.

Das Präferenzabkommen ist noch nicht in Kraft getreten; dies wird für das zweite Quartal 2013 erwartet.

Zu "Zentralamerika" im Sinne des Abkommens gehören die Länder

  • Costa Rica,
  • El Salvador,
  • Guatemala,
  • Honduras,
  • Nicaragua und
  • Panama.


Link: Fachthemen des Zolls


Kolumbien und Peru:
Im Amtsblatt L 354 vom 21. Dezember 2012 wurden der "Beschluss des Rates vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung - im Namen der Union - des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens" sowie das "Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits" veröffentlicht.

Das Präferenzabkommen ist noch nicht in Kraft getreten; dies wird für das erste Trimester 2013 erwartet.

Link: Fachthemen des Zolls

Quelle: Zoll online – Startseite