Neuerungen im ELAN-K2 Ausfuhrsystem (Reexport-Anfrage)

Das BAFA teilt auf seiner Website mit, dass es Neuerungen im ELAN-K2 Ausfuhrsystem (Reexport-Anfrage) gibt.

Im ELAN-K2 Ausfuhrportal wird ab sofort das Formular „Reexport-Anfrage“ angeboten. Mit dieser Anfrage kann ein deutscher Antragsteller, stellvertretend für einen „ausländischen Reexporteur“, die Zustimmung zu einem Reexport eines zuvor an diesen Reexporteur gelieferten Gutes anfragen. Bei der Erfassung dieser Anfrage sind neben dem Reexportgut auch der ausländische Reexporteur und der neue Empfänger anzugeben. Unter Bezugnahme auf den ursprünglichen Antrag sind alle für die Antragstellung üblicherweise einzureichenden Unterlagen beizufügen.

Mit dem erweiterten Formular „Sonstige Anfrage“ kann ab sofort auch eine Einfuhrgenehmigung für Güter, die im Zusammenhang mit einem Embargo (z. B. Iran) genehmigungspflichtig sind, beantragt werden. Hierfür ist im Betreff „Einfuhr“ auszuwählen und zusätzlich die Anschrift des „ausländischen Lieferanten“ zu erfassen.

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Exportkontrolle aktuell Dezember 2018

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)