Neuregelung von Investitionsprüfungen

Am 08.04.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht.

Der Fokus der Neuregelungen liegt auf dem Prüfmaßstab: Künftig wird es bei der Prüfung darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt, bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich. Dadurch können kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender geprüft werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des BMWi.

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Änderungen im Außenwirtschaftsrecht

Quelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)