Nordkorea: Änderung der restriktiven Maßnahmen

Die Verordnung (EU) 2017/1509, die die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) regelt, wird geändert.

Am 22.12.2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2397(2017) angenommen, mit der sechzehn Personen und eine Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden. Entsprechend geändert wird Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509.

Um welche Personen und um welche Einrichtung es sich bei der Änderung konkret handelt, können Sie der entsprechenden Durchführungsverordnung im heutigen Amtsblatt entnehmen.

Die Personenanzahl, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK unterliegt, erhöht sich dadurch auf 79 Personen bzw. 54 Einrichtungen entsprechend den Be­ne­nnungen der VN. Zudem wurden 41 Personen und 10 Einrichtungen von der EU selbst benannt. Eine Reihe von Sanktionen, die vom VN-Sicherheitsrat in der Resolution 2397 (2017) vorgesehen sind, sind bereits in den geltenden eigenständigen Sanktionen der EU enthalten. Die EU wird in den kommenden Wochen voraus­sich­tlich weitere eigenständige Maßnahmen erlassen, wie es in einer EU-Pressemitteilung heißt.

Links

Nordkorea: EU passt ihre Listen der betreffenden Personen und Einrichtungen an die jüngste Resolution des VN‑Sicherheitsrates an

Durchführungsverordnung (EU) 2018/12

Quellen

Europäischer Rat

EUR-Lex