Nordkorea: EU passt restriktive Maßnahmen an jüngste UN-Sanktionen an

Der Rat hat eine Person und 21 Einrichtungen in die Liste derer aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) unterliegen, und damit die Sanktionen in EU-Recht umgesetzt, die am 30.03.2018 von dem mit der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrates eingesetzten Ausschuss verhängt wurden. Die restriktiven Maßnahmen bedeuten, dass die Vermögenswerte bestimmter Einrichtungen und Personen eingefroren werden; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot.

Die Sanktionen wurden gegen die DVRK als Reaktion auf ihre Aktivitäten zur Entwicklung von Kernwaffen und ballistischen Raketen verhängt, die gegen zahlreiche Resolutionen des UN-Sicherheitsrates verstoßen.

Mit dem Beschluss erhöht sich die Zahl der Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK entsprechend den Benennungen der VN unterliegen, auf 80 Personen bzw. 75 Einrichtungen. Zudem wurden 55 Personen und 9 Einrichtungen von der EU selbst benannt.

Die entsprechenden Rechtsakte finden Sie im EU-Amtsblatt vom 09.04.2018.

Link

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/548
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP)
North Korea: EU aligns its restrictive measures with latest UN sanctions

Quelle

EUR-Lex