Nordkorea: EU verhängt neue Sanktionen

Angesichts der ständigen Bedrohung von Frieden und Stabilität in der Welt durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) hat der Europäische Rat neue autonome Maßnahmen der EU erlassen, um den Druck auf Nordkorea zu erhöhen, damit sie ihre Verpflichtungen einhält. Mit diesen Maßnahmen werden die Sanktionen des VN-Sicherheitsrats ergänzt und verstärkt. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Diese neuen Maßnahmen umfassen u. a.:

  • ein vollständiges Verbot von EU-Investitionen in allen Sektoren in der DVRK. Das Verbot beschränkte sich bislang auf Investitionen in die mit nuklearer und konventioneller Rüstung in Verbindung stehende Industrie und die Bereiche Rohstoffgewinnung, Aufbereitung und Chemieindustrie, Hüttenwesen und Metallbearbeitung sowie Luft- und Raumfahrt;

  • ein vollständiges Verbot des Verkaufs von raffinierten Erdölerzeugnissen und Rohöl an die DVRK. Diese Ausfuhren unterlagen bestimmten Beschränkungen im Rahmen der Resolution des VN-Sicherheitsrats vom 11. September;

  • Absenkung der Höhe privater Überweisungen in die DVRK von 15.000 auf 5.000 Euro, da zu vermuten ist, dass diese Gelder dazu genutzt werden, das widerrechtliche Nuklearprogramm des Landes und das widerrechtliche Programm des Landes für ballistische Flugkörper zu unterstützen.

Der Rat hat zudem weitere drei Personen und sechs Einrichtungen, die die widerrechtlichen Programme unterstützen, in die Listen derjenigen aufgenommen, für die Reisebeschränkungen gelten und deren Vermögenswerte einzufrieren sind. Damit unterliegen den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK insgesamt 41 Personen und 10 Einrichtungen, die von der EU selbst benannt wurden. Außerdem wurden 63 Personen und 53 Einrichtungen von den VN benannt.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden EU-Pressemitteilung und den unter „Links“ in diesem Newsletter aufgeführten Amtsblatteinträgen entnehmen.

Links

Nordkorea: EU verhängt neue Sanktionen
Verordnung (EU) 2017/1858
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1859
BESCHLUSS (GASP) 2017/1860 DES RATES

Quelle

EUR-Lex