Republik Moldau wendet PEM-Abkommen an

Protokoll Nr. II des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen wird durch ein neues Protokoll ersetzt. Das neue Protokoll nimmt Bezug auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen).

Mit dem PEM-Übereinkommen sollen die derzeit zwischen den Ländern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone geltenden Protokolle über die Ursprungsregeln durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden.

Die Union hat das Übereinkommen am 15.06.2011 unterzeichnet. Der Gemeinsame Ausschuss hat die Republik Moldau 2014 eingeladen, dem Übereinkommen beizutreten. Das Übereinkommen trat am 01.05.2012 für die Union und am 01.09.2015 für die Republik Moldau in Kraft.

Der Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01.12.2016.

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BESCHLUSS Nr. 1/2016 DES ZOLL-UNTERAUSSCHUSSES EU-REPUBLIK MOLDAU

Quelle

EUR-Lex