Übergangsfrist für bekannte Versender wird angepasst

im Amtsblatt der Europäischen Union vom 06.03.2013 wurden Neuigkeiten für bekannte Versender bekanntgegeben.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die Regelung für bekannte Versender wurde die Übergangsfrist für bekannte Versender bis zum 28. April 2013 angepasst.
Das Luftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass die gezeichneten Sicherheitserklärungen des bekannten Versenders bis zu diesem Tag ihre Gültigkeit behalten.

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Quellen:

  • Luftfahrt Bundesamt – Homepage
  • EUR-Lex