Der Europäische Rat hat neun Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen. Mit ihren Handlungen haben sie die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben.
Damit hat die EU nunmehr insgesamt 164 Personen benannt. Außerdem hat die EU im Rahmen dieser Sanktionsregelung die Vermögenswerte von 44 Einrichtungen eingefroren.