Ukraine: EU verlängert Sanktionen gegen Russland

Der Europäische Rat hat Sanktionen gegen acht Amtsträger Russlands verhängt. Sie wurden in die Liste der Personen aufgenommen, die aufgrund von Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Darüber hinaus wurde die Gültigkeit dieser restriktiven Maßnahmen gegen Russland bis zum 15.09.2019 verlängert. Die Maßnahmen gelten nunmehr für insgesamt 170 Personen und 44 Organisationen und umfassen ein Einreiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten.

Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU vom 14.03.2019 entnehmen und/oder der EU-Pressemitteilung zum Thema (Links siehe unten).

Links

Durchführungsverordnung (EU) 2019/408
Ukraine: EU reagiert auf Eskalation in der Straße von Kertsch und im Asowschen Meer und verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Quellen

EUR-Lex  
Europäischer Rat