Velängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9 bis Nr. 27

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 28. März 2013 auf seiner Homepage die Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9 bis Nr. 27 bekannt gegeben.


Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9 bis Nr. 16 werden mit ihrer Bekanntgabe im Bundesanzeiger geändert und über den 31. März 2013 hinaus bis zum 31. März 2014 verlängert und teilweise inhaltlichen Änderungen unterzogen.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 hingegen werden mit ihrer Bekanntgabe im Bundesanzeiger geändert und über den 31. März hinaus nur bis zum 30. Juni 2013 verlängert, da ein längerer Gültigkeitszeitraum aufgrund des, sich aus dem Inkrafttreten des neuen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) ergebenden Überarbeitungsbedarf, nicht möglich ist.

Link: Allgemeine Genehmigungen (AGG)

Quelle: BAFA