Verlängerung der restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina

die restriktiven Maßnahmen gegen Bosnien-Herzegowina sind im Beschluss 2011/173/GASP des Rates vom 21. März 2011 aufgeführt. Rechtstechnisch wurden mit diesem Beschluss Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegen die im Anhang gelisteten Personen festgelegt. Da im Anhang des Beschlusses derzeit jedoch keine Personen gelistet sind, kommen die beschlossenen Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen nicht zum Tragen.

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 19.03.2013 wurde Beschluss 2013/134/GASP des Rates vom 18.03.2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina veröffentlicht. Demnach wurde die Gültigkeit des Beschlusses 2011/173/GASP bis zum 22. März 2014 verlängert.

Zu den oben angegebenen Beschlüssen ist bislang keine EU-Verordnung erlassen worden.

Aktuell finden keine personenbezogenen restriktiven Maßnahmen gegen Bosnien-Herzegowina Anwendung.

Quelle: EUR-Lex, zoll.de

Link: Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina