Versandverfahren in Richtung Schweiz

die deutsche Zollverwaltung informiert über die Maßnahmen zur Entlastung der Zollstellen an der Grenze zur Schweiz. Ein "Transito-Verfahren" soll die Grenzabfertigung in Richtung Schweiz beschleunigen. Sendungen, die sich bereits in einem T1/T2 Versandverfahren befinden sowie Leerfahrzeuge dürfen diese Schnellspur voraussichtlich ab Januar 2013 nutzen. Nach Bewilligung und unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese Spur ebenfalls nutzen:

  • Mündliche Ausfuhranmeldungen
  • Ausfuhren eines ZA
  • Massengüter

Außerdem können innergemeinschaftliche Versandverfahren auf dieser Schnellspur noch eröffnet werden, sofern diese bereits vor Ankunft angemeldet worden sind und der Fahrer die entsprechende Arbeitsnummer vorlegen kann.


Link: Maßnahmen zur Entlastung der Zollstellen an der Grenze zur Schweiz

Quelle: www.zoll.de