Warenursprung und Präferenzen: Freihandel mit Kolumbien und Peru

im Amtsblatt der EU vom 28.02.2013 wurden internationale Übereinkünfte über die vorläufige Anwendung zwischen der Europäischen Union und Peru des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits bekanntgegeben.

Das Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru kann ab dem 1. März 2013 vorläufig für Peru angewendet werden. Für Unternehmen ergeben sich somit neue präferenzielle Gestaltungsmöglichkeiten für den Handel mit diesen Staaten. Für Kolumbien muss ein entsprechender Anwendungstermin noch festgelegt werden.

Link: Amtsblatt L56 vom 28.02.2013

Quelle: EUR-Lex