Warenverkehr mit der Türkei – aktuelle Herausforderungen

Immer mehr Zusatzzölle und sogar Anti-Dumping-Verfahren überschatten das Freiverkehrsprinzip der langjährigen Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Waren mit Ursprung in Indien, Indonesien, Vietnam oder Bangladesch werden bei der Einfuhr in die Türkei schon seit längerem trotz einer A.TR Warenverkehrsbescheinigung mit einem Ausgleichszoll belegt. In vielen anderen Warenkategorien existieren Zusatzzölle, die überwiegend erhoben werden, wenn die Waren ihren Ursprung nicht in der EU haben.

Jüngst hat die Türkei sogar ein Anti-Dumping-Verfahren auf Gewebe bestimmter Zolltarifnummern u. a. auch mit Ursprung in Deutschland, Italien und Spanien eingeleitet und beabsichtigt damit, die bereits bestehenden Anti-Dumping-Zölle auf dieselben Waren mit Ursprung in China, Bulgarien, Polen und Griechenland auf weitere EU-Staaten auszudehnen.

Das türkische Wirtschaftsministerium hat betroffene Unternehmen ersucht, am Anti-Dumping-Verfahren freiwillig mitzuwirken – die Frist hierfür läuft am 21.08.2020 ab. Auf der Website des türkischen Wirtschaftsministeriums findet man die entsprechenden Formulare für Hersteller oder Händler, die mitwirken möchten.

Links

Türkisches Amtsblatt vom 26.06.2020

Formulare für die Mitwirkung am Anti-Dumping-Verfahren – Türkisches Wirtschaftsministerium

Quelle

Türkisches Wirtschaftsministerium