Warnhinweise der Kommission im Zollpräferenzrecht

die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung der Kommission — zur Festlegung der Voraussetzungen für die Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten und der Verwaltungen der Mitgliedstaaten im Falle begründeter Zweifel am Warenursprung im Rahmen von Zollpräferenzregelungen veröffentlicht. (Text von Bedeutung für den EWR).

Hierbei nennt die Europäische Kommission einerseits Fallkonstellationen, die zur Veröffentlichung eines Warnhinweises führen können. Zum anderen nennt sie auch die derzeit gültigen sechs Hinweise. Praktisch sind diese Hinweise zu „Risikoeinfuhren“ insofern wichtig, als bei Vorliegen eines Warnhinweises automatisch die Geltendmachung von Vertrauensschutz gem. Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) UAbs. 5 ZK ausgeschlossen ist.

Quelle: EUR-Lex

Link: Mitteilung der Kommission — zur Festlegung der Voraussetzungen für die Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten und der Verwaltungen der Mitgliedstaaten im Falle begründeter Zweifel am Warenursprung im Rahmen von Zollpräferenzregelungen