Zum Zweck der Folter verwendbare Güter: Rat bestätigt Einigung mit dem Europäischen Parlament

Am 30.06.2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung in Bezug auf Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung verwendet werden können, gebilligt.

Dank dieser Einigung kann die Verordnung 1236/2005 geändert werden, um den Entwicklungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Die Verordnung 1236/2005 verbietet die Ausfuhr und Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die ausschließlich zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Änderungen der Vorschriften über Ausfuhrkontrollen
  • neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe
  • ein Verbot der Werbung für bestimmte Güter

Ziel ist es zu verhindern, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.

Link

Torture goods: Council confirms agreement with EP

Quelle

Europäischer Rat