11. Tätigkeitsbericht zur Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht

Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie den 11. Tätigkeits­be­richt der Bundesrepublik Deutschland zur Anti-Folter-Verordnung einsehen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – die „Anti-Folter-Verordnung“ – enthält Verbote und Genehmigungspflichten für den Außenwirtschaftsverkehr mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder anderer, grau­samer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können.

Seit Inkrafttreten der Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht die Bundesregierung jährlich Tätigkeitsberichte, in de­nen sie über gemäß dieser Verordnung erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Ablehnungen in sämtliche Dritt­länder berichtet.

Sie finden den Bericht auf der BAFA-Website unter „Informationen zum Thema – Publikationen“.

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11. Tätigkeitsbericht zur Anti-Folter-Verordnung veröffentlicht

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle