208. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (Taliban-VO)

Es gibt folgende Änderungen in der sogenannten Taliban-Verordnung:

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) hat am 4. Dezember 2013 beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen. Damit der Beschluss umgesetzt werden und in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU umgewandelt werden kann, hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU vom 14.12.2013 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1338/2013 zur 208. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bekannt gegeben.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter „Natürliche Personen“ wird folgender Eintrag gestrichen:

„Youcef Abbes (auch: Giuseppe). Geburtsdatum: 5.1.1965. Geburtsort: Bab el Oued, Algier, Algerien. Staatsangehörigkeit: algerisch. Weitere Angaben: a) Name des Vaters: Mokhtar; b) Name der Mutter: Abbou Aicha. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 17.3.2004.“

Link: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1338/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur 208. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

Quelle: EUR-Lex