Die Europäische Union informiert im Amtsblatt vom 26.07.2013 über die vorläufige Anwendung des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits.
Das am 26. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnete Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits wird gemäß seinem Artikel 330 Absatz 3 zwischen der Europäischen Union und Kolumbien ab dem 1. August 2013 vorläufig angewandt.
Quelle: EUR-Lex