Im Amtsblatt L 257/1 vom 28.09.2013 informiert die Europäische Union über die vorläufige Anwendung des Teils IV (Handel) des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Costa Rica und El Salvador).
Der den Handel betreffende Teil IV wird gemäß Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens ab dem 1. Oktober 2013 zwischen der Europäischen Union und Costa Rica sowie zwischen der Europäischen Union und El Salvador vorläufig angewandt, wohingegen Artikel 271 aufgrund des Artikels 3 Absatz 1 des Beschlusses 2012/734/EU des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht vorläufig angewandt wird.
Links:
- Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Teils IV (Handel) des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (Costa Rica & El Salvador)
- Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits und die vorläufigen Anwendung des Handelsteils (Teil IV).
Quelle: EUR-Lex