Änderung/Berichtigung der EU-Embargos gegen Myanmar/Birma und Syrien

im Amtsblatt der EU vom 03. und 09. Mai wurden zum einen die Änderung des EU-Embargos gegen Myanmar/Birma und zum anderen eine Berichtigung der Durchführungsverordung (EU) Nr. 363/2013 gegenüber Syrien veröffentlicht.


Durch den Beschluss 2013/184/GASP ist der Rat übereingekommen, als Mittel zur Förderung der Weiterführung des positiven Wandels sämtliche restriktiven Maßnahmen gegenüber Myanmar/Birma mit Ausnahme des Waffenembargos und des Embargos für zur internen Repression verwendbare Ausrüstung aufzuheben. Zur Umsetzung dieses Beschlusses in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht wurde daher die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 des Rates aufgehoben und durch die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 vom 2. Mai ersetzt.

Link: Amtsblatt L 121/1 vom 03.05.2013
Zudem wurde der Wortlaut des Anhangs II, Seite 2 Punkt A der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 363/2013 geänderten Fassung entsprechend der im Amtsblatt vom 9. Mai veröffentlichten Fassung berichtigt und somit die Berichtigung des Durchführungsbeschlusses 2013/185/GASP in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.

Link: Amtsblatt L 127/44 vom 09.05.2013
Link: Amtsblatt L 127/27 vom 09.05.2013

Quelle: EUR-Lex