Änderung der AV-Formulare

Die Bekanntmachung des BAFA zu den Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern des BAFA und die Formulare zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) sowie zur Verantwortungsübernahme (AV 2) wurden mit Wirkung zum 20.10.2020 geändert.

Die Bekanntmachung wurde am 19.10.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die neuen Formulare stehen auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung.

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Information zur Änderung der AV-Formulare

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle