Im Amtsblatt (L 146/1) der Europäischen Union wurde die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 veröffentlicht. Genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen gegen den Iran.
Gemäß dem Amtsblatteintrag wird zukünftig auf so genannte Postshipment-Kontrollen für Güter des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 verzichtet.
Außerdem enthält der Amtsblatteintrag ein Muster der Endverwendungserklärung nach Anhang IIa. Diese Endverwendungserklärung ist für Ausfuhren von Gütern des Anhangs IIa der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 in den Iran zu nutzen.