Änderung der Iran-Embargoverordnung trifft in Kraft

Im Amtsblatt (L 146/1) der Europäischen Union wurde die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 veröffentlicht. Genannte Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen gegen den Iran.

Gemäß dem Amtsblatteintrag wird zukünftig auf so genannte Postshipment-Kontrollen für Güter des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 verzichtet.

Außerdem enthält der Amtsblatteintrag ein Muster der Endverwendungserklärung nach Anhang IIa. Diese Endverwendungserklärung ist für Ausfuhren von Gütern des Anhangs IIa der Veror­dnung (EU) Nr. 267/2012 in den Iran zu nutzen.

Link

VERORDNUNG (EU) 2017/964

Quelle

EUR-Lex