Im Amtsblatt der EU vom 26. Juli 2013 wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 714/2013 des Rates vom 25. Juli 2013 zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1169/2012, bekannt gegeben.
Mit vorstehender Durchführungsverordnung wurde der Beschluss 2013/395/GASP des Rates vom 25. Juli 2013 in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umgesetzt und somit die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Anwendung findet, aktualisiert.
Quelle: EUR-Lex
Links:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 714/2013 DES RATES vom 25. Juli 2013
zur Durchführung des Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1169/2012
BESCHLUSS 2013/395/GASP DES RATES vom 25. Juli 2013
zur Aktualisierung und Änderung der Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus Anwendung finden, und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/765/GASP