Im Amtsblatt der EU vom 30. Mai 2013 wurde der Durchführungsbeschluss 2013/284/GASP des Rates vom 29. Mai 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus veröffentlicht. Dieser wurde mit der ebenfalls im Amtsblatt vom 30. Mai 2013 veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 494/2013 vom 29. Mai 2013 bereits in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.
Somit werden die folgende Person und die folgenden Organisationen aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 gestrichen:
1. Person:
a) Schadryna, Hanna Stanislavauna
2. Organisationen:
a) The Spirit and Vodka Company Aquadiv
b) Sport-Pari.
Quelle:
EUR-Lex