Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Iran

Im Amtsblatt der EU vom 12. Oktober 2013 wurde eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber dem Iran bekannt gegeben.

Mit dem Beschluss 2013/497/GASP des Rates vom 10. Oktober 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran, der mit der Verordnung (EU) Nr. 971/2013 vom 10. Oktober 2013 bereits in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU umgesetzt wurde, werden die Kriterien für die Aufnahme von Personen, Organisationen oder Einrichtungen in die Anhänge VIII und IX in Artikel 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 dahingehend angepasst, dass auch Personen und Organisationen erfasst werden können, die die restriktiven Maßnahmen der Verordnung umgehen oder dagegen verstoßen.

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Quelle: EUR-Lex