Änderung der restriktiven Maßnahmen gegen Syrien

mit Beschluss 2013/109/GASP des Rates vom 28. Februar 2013 wurde der Beschluss 2012/739/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien um bestimmte Ausnahmen zum Ausfuhrverbot ergänzt, damit nicht-letales militärisches Gerät, das für den Schutz der Zivilbevölkerung oder für die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition bestimmt ist geliefert werden kann.


Ferner sollen dieser Koalition nicht zum Kampfeinsatz bestimmte Fahrzeuge, die bei der Herstellung oder nachträglich mit Kugelsicherung ausgerüstet wurden, sowie technische Hilfe für die Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung zur Verfügung gestellt werden können.

Zur Erfüllung dieses Zweckes wird der Beschluss 2012/739/GASP um bestimmte Ausnahmen zum Ausfuhrverbot ergänzt. Quelle: EUR-Lex

Link: Amtsblatt L 58 vom 01.03.2013