Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe

Im Amtsblatt der EU vom 24. September 2013 wurde eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe bekannt gegeben.

Mit dem Durchführungsbeschluss 2013/469/GASP vom 23. September 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 915/2013 vom 23. September 2013 bereits in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt wurde, wird ein Eintrag in der Liste der Personen und Organisationen auf die die restriktiven Maßnahmen Anwendung finden sollen, gestrichen.

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird daher wie folgt geändert:

Unter „II. Organisationen“ wird der folgende Eintrag gestrichen:

„11) Zimbabwe Mining Development Corporation

90 Mutare Road, PO Box 2628, Harare, Simbabwe.

Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Zuständig für die ZMDC ist der ZANU- PF-Minister für Bergbau"

Links:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/469/GASP DES RATES vom 23. September 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 915/2013 DER KOMMISSION vom 23. September 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

Quelle: EUR-Lex