Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber Somalia und Iran

Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt vom 16.11.2013 zum einen den mit Verordnung (EU) Nr. 1153/2013 vom 15. November 2013 bereits in unmittelbar innerhalb der EU geltendes Recht umgesetzten Beschluss 2013/659/GASP vom 15. November 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia und zum anderen den mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1154/2013 vom 15. November 2013 umgesetzten Beschluss 2013/661/GASP vom 15. November 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran veröffentlicht.
Mit Verordnung (EU) Nr. 1153/2013 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia hat die Europäische Union die von dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingeführte Ausnahmeregelung vom Verbot von Hilfe im Zusammenhang mit Waffen und militärischem Gerät, die zur Unterstützung der Nachfolgemission der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Somalia (UN-SOM) und der Ausbildungsmission der Europäischen Union für Somalia (EUTM) oder zur Nutzung durch diese bestimmt sind, umgesetzt.

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Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1154/2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran werden sechs weitere Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind oder die Regierung Irans unterstützen,  in den Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgenommen. Weiterhin werden eine Person sowie zwei Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) stehen, in Anhang IX aufgenommen und ein weiterer Eintrag inhaltlich geändert. Die Änderungen im Einzelnen sind dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1154/2013 zu entnehmen.

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Quelle: EUR-Lex