Änderung der UStDV beschlossen - die Gelangensbestätigung kommt.

Die 11. Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vom 04.02.2013, BR-Drs. 66/13 hat den Bundesrat passiert und ist im Bundesgesetzblatt verkündet.  Damit wird die erneute Änderung der Regelungen zu den Nachweispflichten für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Stichwort "Gelangensbestätigung") zum 1.10.2013 in Kraft treten. Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für seine EU-grenzüberschreitende Lieferung nachweisen. Wie und mit welchen Nachweisen dies zu geschehen hat, kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen. In dem neuen § 17a UStDV werden die Nachweispflichten und Nachweismöglichkeiten  (u.a. Gelangensbestätigung) des Unternehmers für seine grenzüberschreitenden Warenlieferungen in das EU-Ausland geregelt.

Praxishinweis – jetzt Handlungsbedarf prüfen

Die Neuregelung führt nun endgültig zur Prüfung des Handlungsbedarfs in den Unternehmen. Zum 01.10.2013 sollten die Neuerungen in den Nachweispflichten für den grenzüberschreitenden Warenverkehr in die EU umgesetzt sein.  Kaum eine streitige Auseinandersetzung im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs rankt sich derzeit nicht um die zutreffende Belegführung. Ohne ordnungsgemäßen Buch- und Belegnachweis genießt der Lieferant zudem grundsätzlich keinen Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG. Viele Gründe für liefernde Unternehmen, Logistiker und Speditionen sich rechtzeitig um die Anpassung der Belegnachweise zu sorgen.

Link: AWB Mandantenrundschreiben