Änderung und Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9 bis Nr. 27

Das BAFA hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 9 bis 16 dahingehend geändert werden, dass Ausfuhren von Gütern des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 nach Syrien auch nach Aufhebung des Waffenembargos durch den Beschluss 2013/255/GASP vom 31.03.2013 nicht unter Nutzung der o.g. Allgemeinen Genehmigungen möglich ist. Demnach wird Syrien aus dem Kreis der begünstigen Destinationen ausgenommen.


Weiterhin werden die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 über den 30.06.2013 hinaus bis zum 31.08.2013 verlängert und verschiedenen inhaltlichen Änderungen, insbesondere in Bezug auf die begünstigten Bestimmungsziele vor dem Hintergrund des EU-Beitritts Kroatiens zum 01. Juli 2013, unterzogen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Link: Allgemeine Genehmigungen (AGG)