Änderungen der restriktiven Maßnahmen gegen Nordkorea und Syrien

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 23. Juli 2013 zum einen eine Änderung der restriktiven Maßnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) und zum anderen eine Änderung der restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien bekannt gegeben.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 696/2013 vom 22. Juli 2013 wird die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Nordkorea dahingehend geändert, dass im Bereich der Vermittlungsdienste der Geltungsbereich der Verbote erweitert wird, verschiedene Verschärfungen im Bereich der Finanzsanktionen durchgesetzt werden und die Kontrollvorschriften im Warenverkehr verschärft werden. Weiterhin werden die güterbezogenen Verbotsanhänge um einige Güter ergänzt.
Link: VERORDNUNG (EU) Nr. 696/2013 DES RATES vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien wird mit der Verordnung (EU) Nr. 697/2013 vom 22. Juli 2013 um zusätzliche Artikel, die nach Art. 2b genehmigungspflichtig sind, erweitert. Es wird jedoch eine Ausnahme für als Verbrauchsgüter bestimmte Waren gewährt.
Link: VERORDNUNG (EU) Nr. 697/2013 DES RATES vom 22. Juli 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Quelle: EUR-Lex