Änderungen im TIR-Verfahren mit Russland

Im Juli kündigte die russische Zollverwaltung an, ab dem 14. August 2013 neue Zollbestimmungen einzuführen, die für den Straßengüterverkehr im TIR-Verfahren mit Russland zusätzliche finanzielle Sicherheiten von den Wirtschaftsbeteiligten verlangen. Die Umsetzung der Änderungen wurde auf den 14. September 2013 verschoben.

Am 09.09.2013 stellte die Europäische Kommission Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen in dieser Sache bereit. Nach wie vor ist unklar, ob, wann und wie die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Jedoch rät die Europäische Kommission den Wirtschaftstebeteiligten ausdrücklich dazu, sich auf erforderliche zusätzliche Garantien für TIR-Bewegungen in Russland vorzubereiten.

Für nähere Informationen lesen Sie bitte die Meldung der Europäischen Kommission "Information für die Wirtschaftsbeteiligten zu den Maßnahmen, die Russland für TIR Transporte ab 14 September 2013 einzuführen beabsichtigt".

Quelle: Europäische Kommission