Änderungen in den EAR und ITAR

Das Bureau of Industry and Security (BIS) und das Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) haben eine Reihe von wichtigen Änderungen an den Export Administration Regulations (EAR) und den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) vorgenommen, die vor kurzem in Kraft getreten sind.

Aktualisierte Definitionen in den ITAR und EAR

Eine der Änderungen betrifft wesentliche und grundlegende Definitionen aus den ITAR und den EAR. Mehrere Definitionen wurden durch das BIS und das DDTC geändert, um eine Angleichung zwischen EAR und ITAR zu erreichen. Beispielsweise sind die Begriffe „Export“ und „Reexport“ dahingehend geändert worden, dass sie in den EAR und ITAR angeglichen wurden. Die ITAR-Vorschriften sind außerdem hinsichtlich der Begriffe „Reexport“ und „Retransfer“ geändert und klargestellt worden. Die bis dato verbundenen Begriffe sind ab jetzt voneinander getrennt definiert.

Aktualisierte Erklärung zur Kontrolle des Zielortes (sog. Destination Control Statement – DCS)

Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Destination Control Statement (DCS). Am 17.08.2016 haben BIS und DDTC die endgültigen Fassungen der Regulierungen veröffentlicht, die die DCS ändern und angleichen. Das DCS-Dokument begleitet Lieferungen von Ausfuhrwaren, die der Kontrolle unterliegen.

Für Waren, die der Commerce Control List (CCL) oder der United States Munitions List (USML) unterliegen und die aus den Vereinigten Staaten ausgeführt bzw. in die Vereinigten Staaten wiedereingeführt werden sollen, ist ab dem 15.11.2016 folgende Erklärung auf der Handelsrechnung abzugeben:

„Diese Waren werden von der US-Regierung kontrolliert und sind nur zur Ausfuhr an das Endzielland zur Ver­wendung vom hier genannten Endempfänger bzw. Endverwender genehmigt worden. Ob in ihrer ur­sprünglichen Form oder als Bestandteil anderer Artikel dürfen sie nur mit der vorherigen Erlaubnis der US-Regierung bzw. im Rahmen der jeweiligen US-Gesetze und Regelungen an Länder oder Personen, die sich vom genehmigten Endempfänger oder Endverwender unterscheiden, weiterverkauft, übertragen oder auf sonstige Weise veräußert werden."

Ab dem 15.11.2016 ist diese DCS-Erklärung nur auf Handelsrechnungen und nicht mehr auf Versand­dokumenten abzugeben. Die DCS ist auch bei Artikeln abzugeben, die den EAR unterliegen und im Rahmen der No License Required (NLR) ausgeführt werden.

Weiterhin wird Section 758.6 der EAR durch die endgültige Regulierung des BIS dahingehend geändert, dass bei der Ausfuhr von Waren der 9x515 oder 600-Reihe nunmehr die Export Control Classification Number (ECCN) auf der Handelsrechnung auszuweisen ist. Bei anderen Waren ist es nicht gesetzlich gefordert, die ECCN auf der Handelsrechnung auszuweisen, dennoch könnte sich die Regelung auch für andere Fälle als nützlich erweisen.

Aktualisierte Richtlinien zur DDTC-Vereinbarung (DDTC Agreement Guidelines)

Die Version 4.4a der DDTC Agreement Guidelines gilt für die neuen Technical Assistance Agreements (TAA), Manufacturing License Agreement (MLA), die ab dem 01.09.2016 oder nachher eingereicht werden. Diese Richtlinien entsprechen den Änderungen der ITAR-Definitionen.

Quelle

Bureau of Industry and Security (BIS)