Änderungen in der zolltariflichen und statitischen Nomenklatur sowie im Gemeinsamen Zolltarif zum 01.01.2014

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 31.10.2013 die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1001/2013 DER KOMMISSION vom 4. Oktober 2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif veröffentlicht.

Mit der Änderung des Anhangs I der Verordnung wird die Kombinierte Nomenklatur modernisiert und ihre Struktur wird angepasst, um veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik, Änderungen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen und die Notwendigkeit einer Angleichung oder Präzisierung des Wortlauts zu berücksichtigen.

Der geänderte Anhang I enthält eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur zusammen mit den entsprechenden autonomen und vertragsmäßigen Zollsätzen, wie sie sich aus den vom Rat oder von der Kommission beschlossenen Maßnahmen ergeben und tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1001/2013 DER KOMMISSION vom 4. Oktober 2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Quelle: Eur-Lex