Änderungen von Embargovorschriften ggü. dem Irak und Afghanistan

im Amtsblatt der EU vom 01.02.2013 wurden Änderungen von restriktiven Maßnahmen gegenüber dem Irak sowie gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan bekannt gegeben.
Zum einen sind die nachfolgenden Änderungs- und Durchführungsverordnungen mit unmittelbarer Anwendbarkeit innerhalb der EU veröffentlicht worden, zum anderen ein GASP Beschluss, der die Grundlage für eine dieser Verordnungen gelegt hat.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 86/2013 des Rates vom 31. Januar 2013 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
(Änderung der Namensliste, Anhang I)


Verordnung (EU) Nr. 85/2013 des Rates vom 31. Januar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak (Auflösung des irakischen Entwicklungsfonds)
GASP Beschluss vom 31. Januar (umgesetzt durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 86/2013:


Durchführungsbeschluss 2013/73/GASP des Rates vom 31. Januar 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle