Aktualisierung der Richtlinie zur innergemeinschaftlichen Verbringung von Verteidigungsgütern

Die sog. Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG) zur Vereinfachung der Bedingungen für die inner­gemein­schaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern wird geändert. Ein neuer Anhang ersetzt den Anhang, in dem alle Verteidigungsgüter aufgelistet sind, für die die Richtlinie gilt. Der neue Anhang entspricht der Ge­mei­n­­­samen Militär­güterliste der Europäischen Union.

Den aktualisierten Anhang können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen (L 311/1).

Die neuen Vorschriften sollen ab dem 05.03.2018 gelten.

Link

RICHTLINIE (EU) 2017/2054 DER KOMMISSION

Quelle

EUR-Lex