Die sog. Verteidigungsgüterrichtlinie (2009/43/EG) zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern wird geändert. Ein neuer Anhang ersetzt den Anhang, in dem alle Verteidigungsgüter aufgelistet sind, für die die Richtlinie gilt. Der neue Anhang entspricht der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union.
Den aktualisierten Anhang können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen (L 311/1).
Die neuen Vorschriften sollen ab dem 05.03.2018 gelten.
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RICHTLINIE (EU) 2017/2054 DER KOMMISSION