Aktuelle Hinweise und aktualisiertes Merkblatt zum Iran-Embargo auf der Website des BAFA

das BAFA hat auf seiner Internetseite am 06.07.2012 aktuelle Informationen zum Iran Embargo bereitgestellt.

Die Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran wurden mit Verordnungen (EU) Nr. 264/2012 und Nr. 267/2012 erheblich ausgeweitet und umfassen nunmehr insgesamt sieben Güterlisten, bei denen Handelsbeschränkungen zu beachten sind. Daneben führt die Ersetzung der bisherigen Verordnung (EU) Nr. 961/2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 zu weiteren Folgefragen im Hinblick auf den Fortbestand bereits erteilter Genehmigungen und Nullbescheide.

Nach den Erfahrungen des BAFA im täglichen Kontakt mit den Unternehmen bestehen auf Seiten der im Iran-Geschäft aktiven Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Rechts- und Auslegungsfragen sowie eine breite Verunsicherung darüber, ob das beabsichtigte Iran-Geschäft überhaupt von den Sanktionen betroffen sein könnte. Das überarbeitete Merkblatt skizziert die Grundzüge der Embargoregelungen im Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran, soweit der Güterverkehr, die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Investitionen sowie der Zahlungsverkehr in jeglicher Form betroffen sind und erläutert insbesondere die durch die Verordnungen (EU) Nr. 264/2012 und Nr. 267/2012 eingetretenen Änderungen, soweit diese die Zuständigkeit des BAFA betreffen.

Aktuelle Informationen und weitere Informationen inklusive der Details zu den Embargoregelungen können Sie dem nachstehenden Link auf der Website des BAFA entnehmen:

Quelle und ©: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Link: Merkblatt des BAFA vom 03.07.2012 zum Iran Embargo