Aktuelle Merkblätter JEFTA und REX verfügbar

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft wurde im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 330 vom 27.12.2018 veröffentlicht. Das Abkommen tritt am 01.02.2019 in Kraft (siehe AWB-News vom 08.01.2019).

Die Generalzolldirektion hat ein Merkblatt veröffentlicht, in dem die wesentlichen Inhalte der präferenziellen Regelungen des EU-Japan-Abkommens dargestellt werden. Der Fokus liegt dabei auch auf den Unterschieden zu den „klassischen“ Freihandelsabkommen der EU wie etwa dem Regionalen Übereinkommen.

Merkblatt EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.

Im EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU eine Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX) vorgesehen. Das Merkblatt REX wurde angepasst.

Merkblatt REX.

Links

Merkblatt EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Merkblatt REX

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft

Quellen

EUR-Lex
Zoll.de