Allgemeines Präferenzsystem der EU (APS): Änderung Anhang II

Zum 01.01.2017 wird Tonga wieder in Anhang II der EU-Verordnung Nr. 978/2012 aufgenommen und die Ukraine zum 01.01.2018 aus Anhang II gestrichen. Die genannte EU-Verordnung regelt das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer, APS (Generalised Scheme of Preferences, GSP). Die begünstigten Länder sind in der Liste des Anhangs II aufgeführt.

Tonga wurde von der Weltbank in den Jahren 2013, 2014 und 2015 als Land mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft und deshalb aus der Liste der APS-begünstigten Länder gestrichen. 2016 wurde Tonga von der Weltbank jedoch als Land mit mittlerem Einkommen/untere Einkommenskategorie eingestuft. Damit erfüllt das Land wieder die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Länderliste.

Der von der EU und der Ukraine am 27.06.2014 unterzeichnete Teil ihres umfassenderen Assoziierungs­abkommens, der die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) betrifft, wird seit dem 01.01.2016 vorläufig angewendet. Da die vertiefte und umfassende Freihandelszone praktisch für den gesamten Handel bessere Zollpräferenzen als das APS bietet, wird die Ukraine mit Wirkung vom 01.01.2018 aus der Liste der APS-begünstigten Länder in Anhang II gestrichen.

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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/217

Quelle

EUR-Lex