Anpassung der Liste der Zollverfahren und der Definition der Daten

Das Amtsblatt L 329/66 vom 03.12.2016 enthält die Mitteilung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und der Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission zur Durchführung der zuvor genannten Verordnung hinsichtlich der Anpassung der Liste der Zollverfahren und der Definition der Daten.

Die Verordnung (EG) Nr. 471/2009 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 der Kommission durchgeführt und spiegelte die Zollvorschriften des Modernisierten Zollkodex wider. Nach der vollständigen Anwendung des Zollkodex der Union (UZK) seit dem 01.05.2016 sollen nun die Änderungen der Zollvorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 und die für deren Durchführung zuständige Verordnung (EU) Nr. 113/2010 in Bezug auf die Erfassung statistischer Daten und die Erstellung von Außenhandelsstatistiken an die Zollverfahren des UZK angepasst werden, um eine wirtschaftlich relevante Bewegung nach Zollabfertigung einfuhrseitig oder vor dieser ausfuhrseitig ermitteln zu können.

Die Verordnung (EG) Nr. 471/2009 und die Verordnung (EU) Nr. 113/2010 werden dementsprechend geändert.

Detaillierte Informationen zu den Änderungen der Verordnungen und Artikel können Sie dem Amtsblatt L 329/66 entnehmen.

Link

Amtsblatt L 329/66 vom 03.12.2016

Quelle

EUR-Lex