Anti-Folter-Verordnung aktualisiert

Die so genannte Anti-Folter-Verordnung wird mit dem Amtsblatteintrag vom 13.12.2016 geändert. Bei der Anti-Folter-VO handelt es sich um die EG-Verordnung Nr. 1236/2005, die den Handel mit bestimmten Gütern regelt, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder er­niedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten.

Mit der aktualisierten Verordnung werden die geltenden Regeln für Ausfuhrkontrollen geändert und neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe eingeführt; zudem wird Werbung für bestimmte Güter verboten und die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" angepasst. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.

Ausführliche Informationen zur geänderten Anti-Folter-VO können Sie der EU-Verordnung Nr. 2016/2134 ent­nehmen (L 338/1).

Link

VERORDNUNG (EU) 2016/2134

Quelle

EUR-Lex