Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus der Volksrepublik China; Unterlagencodierung D017

Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) veröffentlichte am 10.07.2015 die ATLAS-Info 3668/15.

Fotovoltaikmodule aus der Volksrepublik China unterliegen sowohl einem endgültigen Antidumpingzoll (Durchführungsverordnung des Rates (EU) Nr. 1238/2013 vom 2. Dezember 2013) als auch einem Ausgleichszoll (Durchführungsverordnung des Rates (EU) Nr. 1239/2013 vom 2. Dezember 2013).

Wenn Rechnungen für bestimmte Waren, die derzeit unter den KN-Codes ex 8541 40 90 eingereiht werden, von Unternehmen in Rechnung gestellt werden, die deren Verpflichtungsangebote von der Europäischen Kommission angenommen wurden und die namentlich im Anhang des Durchführungsbeschlusses 2013/707/EU genannt sind, können bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von dem mit Artikel 1 der jeweiligen Durchführungsverordnung eingeführten Antidumping-/Ausgleichszoll befreit werden.

Den Zollstellen ist dazu sowohl die Verpflichtungsrechnung als auch die Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung vorzulegen. Außerdem müssen die bei den Zollstellen angemeldeten und gestellten Waren der Beschreibung aus der Verpflichtungsrechnung genau entsprechen.

In ATLAS ist hierzu die Codierung D017 (= Handelsrechnung im Rahmen einer Verpflichtung und Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung, ausgestellt durch CCCME, im Unterlagenfeld auf Positionsebene einzutragen. D017 beinhaltet dabei zwei Unterlagen, daher sind auch beide Unterlagennummern einzutragen. Mit der Angabe nur einer Referenznummer wird lediglich erklärt, im Besitz nur einer Unterlage (entweder der Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung oder der Verpflichtungsrechnung) zu sein. Dies entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben. Das gilt auch, wenn die Referenznummer der Verpflichtungsrechnung unter der Codierung N380 (Handelsrechnung) angegeben wird, da in diesem Fall nicht erkennbar ist, dass es sich bei der Rechnung um eine Verpflichtungsrechnung, die den Voraussetzungen der Verordnungen entspricht, handelt.

Im EZT-online wurde ergänzend zur TARIC-Fußnote CD 662 die nationale Fußnote D02 973 an den Einfuhrhinweis mit der Kurzbezeichnung „AD“ angebunden.

Link: ATLAS – Info 3668/15 O 1930 Betrieb – IV 6 – 3668/2015

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)