Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von bestimmten Flacherzeugnissen aus kornorientiertem Stahl; Unterlagencodierung D020

Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) veröffentlichte am 18.11.2015 die folgende ATLAS-Info 5234/15:

ATLAS-Einfuhr:

Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von bestimmten Flacherzeugnissen aus kornorientiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China , Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den USA; Unterlagencodierung D020

Mit DVO (EU) 2015/1953 vom 29. Oktober 2015 (Inkrafttreten am 31. Oktober 2015) werden für Einfuhren von bestimmten Flacherzeugnissen (Flachwalzerzeugnisse) aus kornorientiertem Stahl mit Ursprung in der VR China, Japan, der Republik Korea, der Russischen Föderation und den USA endgültige Antidumpingzölle eingeführt.

Betroffen sind Waren, die derzeit unter den KN-Code ex 7225 11 00 (TARIC-Codes 7225 11 00 11, 7225 11 00 15 und 7225 11 00 19) und ex 7226 11 00 (TARIC-Codes 7226 11 00 12, 7226 11 00 14, 7226 11 00 16, 7226 11 00 92, 7226 11 00 94 und 7226 11 00 96) eingereiht werden.

Die Anwendung des unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatzes gemäß Art. 1 Abs. 2 der DVO wird von der der Vorlage einer gültigen Handelsrechnung mit Erklärung und einem Werkzertifikat (Walzwerkbescheinigung; sog. „mill certificate“) abhängig gemacht (Art. 1 Abs. 6 der DVO).

In ATLAS ist hierzu die Codierung D020 (= Handelsrechnung und Werkszertifikat gemäß Anhänge I und II der Verordnung 2015/1953) im Unterlagenfeld auf Positionsebene einzutragen. D020 beinhaltet dabei zwei Unterlagen, daher sind auch beide Unterlagennummern einzutragen.

Die Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung vorgelegt oder gem. Art. 77 Abs. 2 ZK im Unternehmen zur Verfügung gehalten werden.

Im EZT-online wurde die TARIC-Fußnote CD 702 mit den Voraussetzungen zur Anwendung des individuellen Zollsatzes angebunden.

Link: ATLAS – Info 5234/15 vom 18.11.2015

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)