Antidumpingzoll auf Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien

Im Amtsblatt L 298 der Europäischen Union vom 08.11.2013 informiert der Rat der Europäischen Union über die endgültige Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien, der derzeit unter den KN-Codes 7223 00 19 und 7223 00 99 eingereiht wird.

Hierzu hat der Rat der Europäischen Union die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1106/2013 DES RATES vom 5. November 2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien erlassen, die genaue Auskunft über die Beschaffenheit der betroffenen Waren gibt. Sie enthält eine detaillierte Liste, in der die einzelnen Zollsätze für die betroffenenen Waren abhängig vom Hersteller aufgeführt sind.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1106/2013 DES RATES vom 5. November 2013.

Quelle: Eur-Lex