Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt C 67/8 vom 20.02.2016 eine Mitteilung über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenz­ursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens.

Der Mitteilung der Kommission sind zwei Tabellen beigefügt, aus denen ersichtlich wird, ab wann eine diagonale Kumulierung Anwendung findet.

„Tabelle 1“ führt den Beginn der Anwendung der Ursprungsregeln zur diagonalen Kumulierung in der Paneuropa-Mittelmeer-Zone auf.

„Tabelle 2“ listet den Beginn der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln auf, die eine diagonale Kumu­lierung zwischen der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei vorsehen.

Außerdem enthält die Mitteilung der Kommission Hinweise auf den korrekten Umgang mit den Datumsangaben in den Tabellen.

Link: Amtsblatt C 67/8 v. 20.02.2016

Quelle: EUR-Lex