Anwendung des TIR-Verfahrens in Russland

Am 27.02.2015 gab die Zollverwaltung folgende Fachmeldung bekannt:

Der russische Föderale Zolldienst (FCS) hat die Vereinbarung mit dem national bürgenden russischen Verband ASMAP nochmals bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

Unternehmen wird für Warentransporte in die Russische Föderation weiterhin dringend empfohlen, sich bei den regional zuständigen russischen Zolldienststellen sowie über die folgenden Internet-Seiten und ggf. auch bei den national bürgenden deutschen Verbänden AIST e.V. und BGL e.V. über die russischen Vorgaben zu informieren:

International Road Transport Union (in englischer Sprache)

Federal Customs Service of Russia (in englischer Sprache)

Europäische Kommission - Steuern und Zollunion


Link: Fachmeldung "Versandverfahren mit Carnet TIR" vom 27.02.2015

Quelle: www.zoll.de