ATLAS: Antidumping- und Ausgleichszoll für Solarmodule versandt aus Malaysia/Taiwan

Fotovoltaikmodule aus der Volksrepublik China unterliegen sowohl einem endgültigen Antidumpingzoll als auch einem Ausgleichszoll (siehe Durchführungsverordnung (EU) Nr. 367/2017 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 366/2017, jeweils vom 01.03.2017).

Diese Zölle wurden auf die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüssel­komponenten davon (Zellen) ausgeweitet (siehe Art. 4 Abs. 1 der DVO’en), mit Versand aus Malaysia oder Taiwan, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht.

Unter welchen Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) diese Waren derzeit eingereiht werden, können Sie im Detail der ATLAS-Info 2224/17 des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) entnehmen. Ausgenommen sind Waren, die von den in Art. 4 Abs. 1 der DVO‘en aufgeführten Unternehmen hergestellt worden sind.

Die Anwendung der Befreiung setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine vom Hersteller oder Versender ausgestellte gültige Handelsrechnung mit einer Erklärung (Unterlagencodierung D008) vorgelegt wird, die gemäß den Vorgaben des Art. 4 Abs. 2 der DVO‘en abzufassen ist.

Der Verordnungsgeber sieht vor, dass die Zellen zur Herstellung der Fotovoltaikmodule nicht zwingend von dem Hersteller in Malaysia oder Taiwan selbst hergestellt werden müssen, sondern zugekauft werden können, was in der ATLAS-Abfertigung allerdings zu Problemen führen kann.

In einem Beispielsfall wurden thailändische Solarzellen nach Malaysia verbracht und dort von einem begünstigten Unternehmen zu Solarmodulen verbaut. Die Solarmodule erlangen durch die Verwendung der thailändischen Solarzellen letztlich den „nichtpräferenziellen Ursprung“ Thailands. Es handelt sich also somit nicht um eine Ursprungsware Malaysias. Unter diesen Voraussetzungen ist aber eine Befreiung der Solarmodule unter der Codenummer 8541 4090 220 „versandt aus Malaysia“ mit dem Ursprung „Thailand“ und TARIC-Zusatzcode im TARIC/EZT nicht vorgesehen. Es würden also Antidumping-/Ausgleichszölle erhoben werden. Bezüglich der Darstellung/Implementierung im TARIC/EZT ist eine entsprechende Anfrage an die EU-Kommission initiiert worden. Eine Antwort steht noch aus. Bis dahin sollen die Zollstellen eine manuelle Korrektur der Anti­dumping-/Ausgleichszölle vornehmen.

Link

ATLAS-Info 2224/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund